Bundestag und Bundesrat haben das Infektionsschutzgesetz beschlossen, damit gibt es nun bundeseinheitliche Vorgaben auch mit der Relevanz für den Vereinssport.

Kinder beim Fussballtraining @ iStock/matimix

Ab einer Inzidenz von 100 ist nun zukünftig für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres die Ausübung von Sport nur noch ohne Kontakt im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern zulässig. Damit müssen Hamburgs Vereine innerhalb von sechs Wochen bereits zum zweiten Mal die Gruppengröße für Vereinssport von Kinder reduzieren.

"Die erneute Einschränkung des Kindersports in Hamburg entbehrt den infektiologischen Erkenntnissen, dass die große Mehrzahl der Infektionen in Innenräumen erfolgen, wie zuletzt von der Gesellschaft für Aerosolforschung festgestellt wurde. Der HSB und seine Mitgliedsorganisationen sind mit dieser Regelung sehr unzufrieden, weil es den bereits erheblich reduzierten Vereinsbetrieb weiter behindert und Kinder erneut vom Vereinssport ausschließt. Nach einem halben Jahr Lockdown im Vereinssport wird die Pandemiebekämpfung weiter auf dem Rücken von sportlichen Kindern gemacht, das ist ein Trauerspiel. Angeleitete Bewegung von Kindern und Jugendlichen im Sinne der gestern unterzeichneten „Hamburg Declaration“ wären jetzt eigentlich das Gebot der Stunde“, so das Fazit von HSB-Vorstand, Ralph Lehnert.

Bewegung und Sport müssen elementare Teile in der Erziehung und dem Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen sein. Bewegungsmangel und dadurch verursachte gesundheitliche Probleme und chronische Krankheiten sind keine Option. Das unterstreicht auch der aktuelle Kinder- und Jugendsportbericht. Der organisierte Sport hat sich dieser wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe verschrieben, kann aber momentan dem nicht nachkommen, da der Sportbetrieb fast komplett lahm gelegt ist.